• Minijobs ab 2022: Erhöhter Mindestlohn hat Auswirkungen auf maximale Stundenzahl
  • 28.01.2022 - 22:23
  • Steuernews 01_2022

Minijobs ab 2022: Erhöhter Mindestlohn hat Auswirkungen auf maximale Stundenzahl

| Zum 1.1.2022 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 EUR je Zeitstunde angehoben worden. Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Greift hier der Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 45,82 Stunden im Monat (450 EUR/9,82 EUR). |