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- Minijobs ab 2022: Erhöhter Mindestlohn hat Auswirkungen auf maximale Stundenzahl
- Minijobs ab 2022: Erhöhter Mindestlohn hat Auswirkungen auf maximale Stundenzahl
- 28.01.2022 - 22:23
- Steuernews 01_2022
| Zum 1.1.2022 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 EUR je Zeitstunde angehoben worden. Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Greift hier der Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 45,82 Stunden im Monat (450 EUR/9,82 EUR). |