Wie bekannt gegeben wurde, werden ab dem 2. November 2020wieder drastische Verschärfungen bei den Corona Maßnahmen in Kraft treten. Mittlerweile hat das Land Baden-Württemberg hierzu auch eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben.
Nähere Informationen bezüglich der getroffenen Regelungen – auch im privaten Bereich – und ob Ihr Unternehmen erneut schließen muss oder inwieweit es von den drastischen Maßnahmen betroffen ist, bzw. welche Regelungen sonst ab Montag, den 02.11.2020 gelten, finden Sie auf folgender Seite:
Aktuell gibt es als finanzielle Unterstützung die Überbrückungshilfe Phase II . Diese Hilfe kann bis Ende des Jahres beantragt werden, sofern die Voraussetzung zur Antragsberechtigung in Ihrem Fall vorliegen.
Des Weiteren ist eine Förderung von bis zu 75% des Umsatzes für die Unternehmen im Gespräch, die nun auf Grund der neuen Corona Maßnahmen ihren Geschäftsbetrieb einstellen/schließen müssen. Unseres Erachtens handelt es sich hierbei ebenfalls um eine Fixkosten Erstattung, nicht jedoch um eine pauschale Umsatzerstattung.
Leider können wir Ihnen noch keine genauen Rahmenbedingungen nennen, es ist jedoch davon auszugehen, dass keine Doppelbegünstigung erfolgt, sondern wieder eine Anrechnung innerhalb der einzelnen Hilfsprogramme stattfinden wird.
Erste Informationen erhalten Sie auch auf der o.g. Seite der Landesregierung.
Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir Ihren diese mitteilen.