Steuertermine 2022

Monat Steuertermin Ende der Zahlungs-schonfrist Steuerarten
Jan 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)

Feb

10.

15.

14.

18.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)

Gewerbesteuer, Grundsteuer

Mrz

10.

14.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Apr

11.

14.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)

Mai

10.

16.

13.

19.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)

Gewerbesteuer, Grundsteuer

Jun

10.

13.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Jul

11.

14.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)

Aug

10.

15.

15.

18.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)

Gewerbesteuer, Grundsteuer

Sep

12.

15.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Okt

10.

13

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)

Nov

10.

15.

14.

18.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)

Gewerbesteuer, Grundsteuer

Dez

12.

15.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

M = Monatszahler; Vj = Vierteljahreszahler

Anmerkungen:

Wird ein Abgabetermin nicht eingehalten, so erhöht sich der zu zahlende Betrag um einen Verspätungszuschlag. (§ 152 AO)

Fallen die entsprechenden Termine auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten Werktag.

Das Finanzamt darf darüber hinaus bei verspäteter Zahlung einen Säumniszuschlag festsetzen. (§ 240 AO) Denn von diesem Tag an läuft noch die dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Wird innerhalb dieser Frist gezahlt, so gilt die Steuerzahlung noch als rechtzeitig. Eine Schonfrist gibt es allerdings nicht bei Barzahlung oder bei Zahlung per Scheck. Eine Zahlung mit Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als entrichtet.

Abgabefrist für die Jahressteuererklärungen ist grundsätzlich der 31. Mai! Wenn Sie steuerlich durch uns vertreten werden, gilt eine automatische Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. Dezember.

Alle Angaben sind ohne Gewähr!